In Ihrem und meinem Interesse ist eine klare vertragliche Regelung notwendig und ich bitte Sie, folgende Mietbedingungen zu beachten!
Mietbedingungen für das von Ihnen gebuchte Mietobjekt:
- Ich vermittele Ihnen das Objekt im Auftrag des Eigentümers wie aus dem Mietvertrag ersichtlich. Wäsche kann gegen Gebühr entliehen werden. Die Grundrisszeichnungen sind nicht maßstabsgerecht. Geringfügige Änderungen, welche Größe, Ausstattung und Beschaffenheit des Mietgegenstandes betreffen, bleiben vorbehalten. Irrtum/Druckfehler im Prospekt vorbehalten.
- Bereits mit der mündlichen oder schriftlichen (z.B. per E-Mail, Fax, Brief) Unterkunftsreservierung haben Sie mit uns einen rechtsgültigen Vertrag abgeschlossen. Dabei gelten die Bestimmungen des befristeten Mietvertrages aus dem BGB (Bürgerlichem Gesetzbuch) und zusätzlich die Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA). Der Mietvertrag ist innerhalb von sieben Tagen zurückzusenden/unmittelbar online zu bestätigen und bei Anreise vorzulegen. Die ausgewiesene Anzahlung muss innerhalb von 7 Tagen, die Restzahlung 14 Tage vor Anreise auf eines der angegebenen Konten eingezahlt werden (Barzahlung der Restsumme(n) bedürfen gesonderten Vereinbarung). Bei nicht fristgerechtem Eingang der Zahlung bzw. des Vertrages behalte ich mir eine außerordentliche Kündigung vor.
- Das Mietobjekt nebst Inventar sowie alle Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschräume, Fahrstühle und dergleichen sind pfleglich zu behandeln. Sämtliches Geschirr ist bei Auszug in tadellos gereinigtem Zustand zu hinterlassen. Bei evtl. Geschirr- und Glasbruch muss Ersatz geleistet werden. Mülleimer sind zu entleeren. Der Mieter verpflichtet sich, alle während der Mietzeit entstanden Schäden zu ersetzten. Das Inventar wird vom Mieter wie vorhanden übernommen. Beanstandungen innerhalb von 24 Stunden im Büro melden. Nichtgemeldete Schäden, die sich bei der Endreinigung offenbaren, werden in Rechnung gestellt. Bedarf das Mietobjekt einer besonderen, ergänzenden Reinigung, wird von meiner Appartementvermittlung die zusätzliche Reinigungszeit unter Zugrundelegung des jeweils geltenden Stundensatzes berechnet. Mit üblichen Mitteln nicht zu entfernende Verunreinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Eltern haften für Ihre Kinder. Das gleiche gilt, wenn Schaden durch Personen verursacht worden ist, die seinem Hausstand angehören oder die für ihn tätig sind.
- Werden bestehende Verträge geändert, wird hierfür eine Gebühr in Höhe von 15,00 € berechnet.
- Die Wohnung darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl belegt werden, der Vermieter kann die Aufnahme weiterer Personen ablehnen, einen Aufpreis verlangen oder den Mietvertrag per sofort aufkündigen. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Tiere werden nur nach vorheriger Absprache gegen Entrichtung einer Gebühr geduldet. Die Besitzer haben dafür Sorge zu tragen, dass die Mitbewohner nicht belästigt werden. Sie haften für Schäden, die durch die Tiere an oder in der Wohnung verursacht wurden. Auf dem Grundstück sowie im gemeinsamen Hausflur sind die Tiere anzuleinen. Ergeben sich aus der Tierhaltung für die Mitbewohner Unzumutbarkeiten, kann diese Genehmigung widerrufen werden. Haustiere dürfen nur trocken & sauber in die Wohnräume. Zuwiderhandlungen führen zur unmittelbaren Kündigung des Mietvertrages. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
- Das Laden eines Elektro-KFZ über den Hausstrom ist unzulässig, Zuwiderhandlungen werden geahndet, der Mietvertrag erlischt per sofort.
- In die Toiletten dürfen grundsätzlich keine Abfälle wie Zellstoffartikel (z. B. Hygieneartikel), Obstschalen, Essensreste usw. geworfen werden.
- Der Wohnungseigentümer oder dessen Bevollmächtigter hat die Vollmacht zur Ausübung der Aufsicht auf dem gesamten Grundstück. Er hat für Ruhe und Ordnung und Durchführung der Bestimmungen der Hausordnung Sorge zu tragen. Die Hausverwaltung & deren Bevollmächtigte sind im Besitz des Generalschlüssels. Bei Abwesenheit der Mieter ist die Hausverwaltung jederzeit berechtigt, zur Abwendung von Schäden an persönlichem oder am Gesamteigentum, die Wohnungen zu betreten. In allen anderen Fällen bedarf sie dazu der vorherigen Einwilligung durch den Mieter.
- Bei Rücktritt vom Mietvertrag ist der entstandene Schaden voll (90% vom Mietpreis) zu ersetzen, sofern es nicht gelingt, die Wohnung für die gleiche Zeit zu vermieten. Eigene Vermietungsbemühungen sind in Absprache möglich. Es ist in jedem Fall eine Bearbeitungsgebühr von 50,- Euro zu zahlen. Die endgültige Abrechnung zu einer Stornierung erfolgt nach dem ursprünglich gebuchten Reisezeitraum. Ich empfehle dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
- Bei auftretenden Störungen und Schäden (Elektrizität, Wasser usw.) ist unverzüglich der Verantwortliche zu benachrichtigen (ggfs. Aushang in der Wohnung/Haus!).
- Der Mieter zahlt auch dann den vollen Mietpreis, wenn er meint, dass die Wohnung trotz Beschreibung seinen Vorstellungen nicht entspricht. Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Gleiches gilt für Schäden durch höhere Gewalt. Ein Haftungsausschluss gilt ebenfalls für in der gemieteten Wohnung abhandengekommenes Eigentum des Mieters. Für abgestellte Fahrzeuge auf hauseigenen PKW-Plätzen wird bei Schäden oder Diebstahl keinerlei Haftung übernommen.
- Der Kauf/die Zahlung für die Gästekarte (Kurtaxe) müssen über NORDSEEappartements abgewickelt werden. Die Kurabgabe wird bei der Buchung in den Mietvertrag aufgenommen
- Bei den mit Reet eingedeckten Ferienhäusern/Ferienwohnungen, ist das Grillen auf dem gesamten Grundstück über offenem Feuer verboten.
- Sonderbedingungen für die Internetnutzung (sofern vorhanden/angeboten) Die Bereitstellung eines Internetzugangs ist eine freiwillige Zusatzleistung zum Mietvertrag. Sie ist nicht Bestandteil des Mietvertrags. Sollte der ggf. vorhandene Internetzugang aus technischen oder sonstigen Gründen nicht zur Verfügung stehen, stellt dies keine Mietminderung dar. Den WLAN-Schlüssel erhalten Sie bei Anreise vom Vermieter. Es dürfen keine rechtswidrigen Internetseiten aufgerufen und rechtswidrige Downloads getätigt werden.
- Der Vermieter ist verpflichtet, das Mietobjekt am Tage des Mietbeginns zwischen 15:00 – 17:00 Uhr dem Mieter zu übergeben. In Reisezeit C ist die Schlüsselübergabe an Wochenenden nur über den Schlüsselsafe am Büro ab 15.00 Uhr möglich. Der Mieter verpflichtet sich, das Objekt am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr zu räumen. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sind die Wohnung und das Inventar im gleichen Zustand wie bei Einzug zu übergeben (besenrein).
- Nebenabsprachen zum Vertrag bedürfen der Schriftform. Streichungen und Zusätze des Mieters gelten als nicht geschrieben oder müssen schriftlich bestätigt werden. Sollten sich einzelne Bestimmungen des Mietvertrages als rechtsunwirksam erweisen oder sollte eine Vertragslücke offenbar werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages in seiner Gesamtheit nicht.
- Anreisen im Büro der NORDSEEappartements sind nach 17:00 Uhr NICHT möglich! Die Schlüsselübergabe erfolgt am Anreisetag zwischen 15:00 und 17:00 Uhr in unserem Büro. Sollte der Mieter nicht in der Lage sein, den Schlüssel im angegebenen Zeitraum entgegenzunehmen, so hat er dies gegenüber den NORDSEEappartements unverzüglich anzuzeigen und die Schlüsselübergabe mit diesen abzustimmen. Für den Fall, dass keine Restbeträge mehr offen sind, wird der Schlüssel im Falle der verspäteten Anreise hinterlegt. Die evtl. anfallenden Kosten hierfür trägt vollständig der Mieter. Sofern noch Restbeträge offen sind, kann die Schlüsselübergabe nur in den Öffnungszeiten der NORDSEEappartements erfolgen. Die Kosten, die für eine verspätete Schlüsselübergabe anfallen, trägt vollständig der Mieter.
Gerichtstand ist das Amtsgericht Husum